
Kontakt
Wie kann ich Kontakt zur Liegenschaftsverwaltung aufnehmen?
Sie können uns idealerweise per E-Mail unter "" kontaktieren oder - insbesondere in dringenden Fällen - telefonisch unter +41 44 929 85 85 erreichen.
Miete & Vertrag
Wie kann ich mich für ein Mietobjekt bewerben?
Sollte auf unserer Webseite derzeit keine verfügbare Wohnung ausgeschrieben sein, können Sie uns gerne kontaktieren, um sich über aktuelle oder zukünftige Verfügbarkeiten zu informieren. Gerne nehmen wir Sie in unsere Warteliste auf. Bitte übermitteln Sie uns hierfür Ihre vollständigen Kontaktdaten, Angaben zur gewünschten Wohnungsart sowie Ihr Budget. Für Ihre Bewerbung benötigen Sie einen Besichtigungstermin, ein Bewerbungsformular, einen aktuellen Betreibungsregisterauszug und eine Kopie Ihrer Ausweisdokumente.
Wie und wann bezahle ich die Miete? Sind Nebenkosten inbegriffen?
Die Miete ist monatlich vor dem 1. Tag des Monats zu bezahlen. Wir empfehlen Ihnen einen Dauerauftrag einzurichten. Ob die Nebenkosten in der Miete inbegriffen sind oder Akonto abgerechnet werden, ist im Mietvertrag festgehalten.
Darf ich mein Mietobjekt untervermieten?
Die Untervermietung ist in Ausnahmefällen mit der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der Verwaltung möglich. Die Verwaltung kann die Untervermietung ablehnen, wenn unklare oder missbräuchliche Bedingungen vorliegen oder der Liegenschaft durch die Untermiete ein Nachteil entsteht.
Wie kann ich meine Nebenkostenabrechnung überprüfen?
Falls Sie Fragen zur Abrechnung haben oder Einsicht in Ihrer Belege wünschen, wenden Sie sich bitte an uns.
Was muss ich tun, wenn ich mein Mietobjekt kündigen möchte?
Reichen Sie die schriftliche Kündigung fristgerecht ein. Falls Sie vorzeitig ausziehen möchten, können Sie eine valable Ersatzmieterpartei vorschlagen. Diese muss bereit sein, den Mietvertrag zu den gleichen Bedingungen zu übernehmen. Ansonsten bleiben Sie für die Miete bis zum nächsten möglichen Kündigungstermin verantwortlich. Bitte beachten Sie, dass wir für die Prüfung ein paar Tage in Anspruch nehmen.
Wie lange ist die Kündigungsfrist für mein Mietobjekt?
Die Kündigungsfrist und die Kündigungstermine sind im Mietvertrag geregelt. Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag vor Beginn der Kündigungsfrist bei der Verwaltung eingetroffen sein. Wir empfehlen die Kündigung per Einschreiben zu senden.
Wie kann ich mein Mietobjekt kündigen oder den Mietvertrag übertragen?
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen im Vertrag genannten Personen unterschrieben werden. Bei Ehepaaren oder eingetragenen Partnerschaften ist die Unterschrift beider Partner erforderlich. Möchten Sie den Mietvertrag auf eine andere Person übertragen (z. B. bei Auszug oder Trennung), muss die Verwaltung diesem Wechsel zuerst zustimmen. Ohne schriftliche Zustimmung ist eine Übertragung nicht möglich.
Hausordnung & Zusammenleben
Wo finde ich die Hausordnung?
Die Hausordnung ist integrierender Bestandteil des Mietvertrages und wird Ihnen bei Vertragsabschluss ausgehändigt.
Wie sind die Ruhezeiten?
In Oetwil am See gelten folgende Ruhezeiten: werktags von 12:00 bis 13:00 Uhr und von 20:00 bis 07:00 Uhr, samstags ab 12:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig.
In Uetikon am See gelten folgende Ruhezeiten: werktags von 12:00 bis 13:00 Uhr und von 20:00 bis 07:00 Uhr, samstags von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr und ab 18:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig.
In Stäfa gelten folgende Ruhezeiten: werktags von 12:00 bis 13:00 Uhr und von 20:00 bis 07:00 Uhr, samstags von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr und ab 18:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztägig.
Zwischen 22:00 und 06:00 gilt Nachtruhe. In dieser Zeit darf in der Wohnung kein Lärm verursacht werden, der andere Bewohner/-Innen stören könnte (z.B. laute Musik, Staubsaugen, Heimwerken).
Wie funktionieren die Müllentsorgung und das Recycling in meiner Liegenschaft?
Der Hausmüll ist in gebührenpflichtige Säcke in die dafür vorgesehenen Container zu entsorgen. Informationen zu Recycling (z.B. Papier, Glas, PET) erhalten Sie über die Gemeindewebseite.
Sind Haustiere erlaubt?
Kleintiere wie Hamster, Kanarienvögel dürfen ohne besondere Bewilligung gehalten werden, solange ihre Anzahl im Rahmen bleibt. Für grössere Tiere wie Hunde oder Katzen benötigen Sie jedoch die vorgängige schriftliche Zustimmung der Verwaltung. Diese Zustimmung kann bei Beschwerden auch widerrufen werden. Wir empfehlen Ihnen eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.
Was kann ich tun, wenn ich mich durch die Nachbarschaft gestört fühle?
Suchen Sie zuerst das direkte Gespräch mit der betroffenen Person. Falls dies keine Lösung bringt, dokumentiere Sie die Vorfälle und wenden Sie sich an die Verwaltung. Diese kann bei wiederholten oder nachweisbaren Störungen Massnahmen ergreifen, etwa eine schriftliche Mahnung oder - bei schwerwiegenden Verstössen - eine Kündigung prüfen.
Einzug & Auszug
Wie läuft die Wohnungsübergabe bei Einzug oder Auszug ab?
Beim Einzug wie auch beim Auszug wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Beim Einzug haben Sie 14 Tage Zeit, nachträgliche Mängel zu melden. Beim Auszug wird der Zustand der Wohnung kontrolliert sowie protokolliert.
Was ist beim Auszug zu beachten?
Die Wohnung muss vollständig geräumt und gereinigt zurückgegeben werden - inkl. Balkon, Keller und allen Nebenräumen. Spätestens am letzten Tag des Mietverhältnisses bis 12:00 Uhr (respektive am darauffolgenden Werktag) findet die Wohnungsübergabe mit Protokoll statt.
Muss ich die Wohnung beim Auszug malen oder professionell reinigen lassen?
Eine professionelle Reinigung ist empfehlenswert. Ob Malerarbeiten notwendig sind, hängt vom Zustand der Wohnung sowie von den Absprachen mit der Verwaltung ab - insbesondere bei übermässiger Abnutzung.
Was muss ich tun, wenn mein Partner oder meine Partnerin ein- oder ausziehen möchte?
Wenn sich der Zivilstand oder Ihre Wohnsituation ändert (z. B. durch Heirat, Trennung oder Einzug/Auszug eines Partner) müssen Sie die Verwaltung innerhalb von 30 Tagen schriftlich informieren. Geben Sie dabei auch Name und neue Adresse der betreffenden Person an.
Wann bekomme ich meine Mietkaution zurück?
Die Kaution wird nach Abschluss der Wohnungsrückgabe und Begleichung aller ausstehenden Forderungen rückerstattet.
Technische Anliegen & Schäden
Was tun im Notfall?
In einem akuten Notfall informieren Sie bitte sofort die Verwaltung (Telefon: +41 44 929 85 85). Ist diese nicht erreichbar, werden Sie automatisch an unser Schwesterunternehmen, die Privatklinik Clienia Schlössli weitergeleitet. Dort ist rund um die Uhr jemand erreichbar. Sie sind jedoch verpflichtet, selbst angemessene Sofortmassnahmen zu treffen. Bei Gefahr für Menschen rufen Sie die Blaulichtorganisationen.
Was mache ich, wenn in meiner Wohnung etwas defekt ist?
Bitte senden Sie eine E-Mail an . Geben Sie bitte eine detaillierte Beschreibung des Problems an und senden Sie uns, falls möglich, Fotos des Schadens, damit wir eine schnelle Bearbeitung gewährleisten können. Sie können sich auch via Kontaktformular an uns wenden.
Welche Reparaturen muss ich als Mieter/-in selbst bezahlen?
Als Mietpartei sind Sie für den sogenannten kleinen Unterhalt verantwortlich. Dazu zählen z. B. das Ersetzen von Glühbirnen, Dichtungen, WC-Sitzen oder Duschbrausen sowie das Entstopfen von Abflüssen.
Wie lüfte/heize ich richtig?
Lüften Sie 3-4 Mal täglich kurz und kräftig mit Durchzug. Gekippte Fenster im Winter sind zu vermeiden, da sie Bauteile auskühlen, nicht effektiv lüften und Energie verschwenden. Heizkörper sollten nicht ganz abgestellt werden, um Feuchtigkeit und Schimmel zu verhindern. Schimmel entsteht oft durch unzureichendes Lüften. Wenn dennoch Schimmel auftritt, melden Sie dies umgehend der Verwaltung - diese prüft dann die Ursache und das weitere Vorgehen.
Darf ich in meiner Wohnung Änderungen vornehmen (Löcher bohren, Wände streichen, Bodenbeläge wechseln, Katzentüren, Katzenleitern anbringen)?
Für jegliche baulichen Veränderungen, wie das Streichen von Wänden, das Bohren von Löchern etc. müssen Sie bei Auszug für die Wiederherstellung des Originalzustandes aufkommen. Veränderungen ausserhalb des Mietobjektes, wie etwa Katzenleitern, sind vorgängig zu bewilligen.
Was ist, wenn ein Schlüssel verloren ging?
Verlorene Schlüssel müssen sofort gemeldet werden (Telefonnummer 044 929 85 85) und werden auf Ihre Kosten ersetzt. Wir können einen Ersatzschlüssel bestellen oder Sie an einen Dienstleiter verweisen, der die Türöffnung organisiert. Falls nötig, kann auch ein Schloss oder sogar eine gesamte Schliessanlage ersetzt werden - ebenfalls auf Ihre Kosten.
Mobilität & Parkplätze
Kann ich einen zusätzlichen freien Parkplatz und/oder Tiefgaragenparkplatz mieten?
Zusätzliche Parkplätze können separat gemietet werden, etwa Tiefgaragenparkplätze mit oder ohne Ladestation. Bitte wenden Sie sich an die Verwaltung, um die Verfügbarkeit zu prüfen.
Gibt es Parkplätze mit Ladestationen?
Ja, es stehen Parkplätze mit Ladestationen in einigen Tiefgaragen mit E-Ladestation (Typ 2, mit Stromzähler und App-Steuerung) zur Verfügung. Die Nutzung erfolgt über ein RFID-Zugangssystem.